Häufig gestellte Fragen
zum Yoga für Mütter

Ab wann ist dieser Kurs zu empfehlen?

Nach einer Geburt sollten Sie sechs bis acht Wochen warten, ehe Sie mit einem Rückbildungskurs beginnen. Falls der von Ihnen gewünschte Kurs schon etwas früher beginnt oder Sie sich auch acht Wochen nach der Geburt noch sehr schwach fühlen, legen Sie in den ersten Stunden hin und wieder eine zusätzliche Pause ein.

Bedeutet das, dass für die ersten Wochen nach der Geburt keinerlei Üben empfohlen wird?

Nein, keineswegs. Mit sanften Übungen für Rücken, Bauch und Beckenboden können Sie sofort nach der Geburt beginnen (siehe dazu zum Beispiel unter den Literaturempfehlungen: Francoise Barbira Freedman, Yoga in der Schwangerschaft). Sie sollten sich dabei jedoch keinesfalls überanstrengen. Falls Sie von Anfang an Yoga üben wollen und dabei Unterstützung benötigen, können Sie auch eine Einzelstunde buchen (siehe die Rubrik Einzelstunden auf meiner Internetseite).

Kann dieser Kurs sinnvoll sein, obwohl die Geburt schon eine Weile zurückliegt?

Ja, der Kurs eignet sich als (Wieder-)Einstieg in Yoga für alle, die sich ein besonderes Augenmerk auf die Kräftigung von Beckenboden und Bauch und auf die Aufrichtung der Brustwirbelsäule wünschen. Das kann auch ein bis zwei Jahre nach der letzten Geburt noch sinnvoll sein.

Kann ich diesen Kurs auch teilweise buchen?

Der Kurs kann nur als Ganzes gebucht werden.

Kann ich einen versäumten Kurstermin nachholen?

Während der Laufzeit des Kurses können versäumte Termine in der offenen Übungsstunde (Stufe 1) am Donnerstag, 18:30-20:00, in der Hubertusstraße 22 nachgeholt werden.

Werden die Kurse von der Krankenkasse bezuschusst?

In der Regel nein. Rückbildungskurse werden von den Krankenkassen nur bezuschusst, wenn die Kursleiterin Hebamme oder Physiotherapeutin ist. Da der Kurs jedoch ein Yoga-Anfängerkurs ist, können Sie versuchen, ob er als Präventionskurs von der Kasse bezuschusst wird. Dies scheitert häufig daran, dass die gesetzlichen Krankenkassen Yogakurse nur dann bezahlen, wenn die Lehrerin im Grundberuf Psychologin, Physiotherapeutin oder Pädagogin ist. Das bin ich nicht! Trotzdem gibt es auch hier immer wieder Ausnahmen, so dass sich ein (hartnäckiger) Versuch manchmal lohnt. Alle Teilnehmerinnen erhalten am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit Quittung.